Erklärung zur Barrierefreiheit von herzensorte.dortmund.de

Die Stadt Dortmund ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung kommt den Vorgaben des §4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) nach.

Stand dieser Erklärung:

Mai 2023

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für sämtliche unter der Domain herzensorte.dortmund.de erreichbaren Webseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die im Geltungsbereich genannten Webseiten sind teilweise mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) vereinbar. Die erreichte Bewertung nach WCAG AA ist: nicht konform. Nicht vollständig übereinstimmende Teile des Inhalts sind Karten, Pläne und Luftbilder. Zu Online-Kartenanwendungen gibt es derzeit leider keine uns bekannte barrierefreie Alternative.

Der Kern des Angebots „Herzensorte“ ist die Markierung und Übermittlung von Koordinaten und Adressen sowie zugehörigen Textbeschreibungen. Dafür wird eine entsprechende Kartenanwendung zur Auswahl bereitgestellt. Alternativ zur direkten Markierung kann in der Kartenanwendung eine Adresse-Suche genutzt werden, um einen Ort zu kennzeichnen. Weiterhin kann eine Adresse oder Position in Textform in dem Eingabeformular hinterlegt werden, welche es der Stadt Dortmund ggf. erlaubt, den Herzensort nachträglich hinzuzufügen. Wir versuchen auf diesem Wege, eine bestmögliche Zugänglichkeit zu gewährleisten.

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an

Stadt Dortmund - Fachbereich Marketing + Kommunikation - Kommunikation Friedensplatz 3 44122 Dortmund Telefon: 0231 50-29739 Fax: 0231 50-10018 E-Mail: redaktion@dortmund.de Webseite: dortmund.de/marketing-kommunikation

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer Frist von in der Regel vier Wochen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.

Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstrasse 53 10117 Berlin Telefon: 030 18527-2805 Fax: 030 18527-2901 E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de Webseite: schlichtungsstelle-bgg.de